Als Unternehmer möchten Sie einem Arbeitnehmer kündigen. Sie möchten, dass wir Arbeitsverträge entwerfen oder überprüfen, sodass diese den aktuellen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Sie wollen Arbeitnehmer einstellen, fürchten allerdings die langfristige Bindung beispielsweise bei „Auftragsflauten“. Sie wollen ihren Betrieb umstrukturieren. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Gefahren und entwerfen Lösungen. Ebenfalls verhandeln wir für Sie mit Betriebsräten oder Gewerkschaften und beraten Sie in betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragen. Auch bei allgemeinen betrieblichen und unternehmerischen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite – wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent! Vereinbaren Sie einen Termin.
Das Arbeitsrecht ist vielschichtig, sodass die Begleitung in arbeitsrechtlichen Fragen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll ist. Es gibt bisher für den Bereich des Arbeitsrechts kein einheitliches Gesetz wie ein Arbeitsgesetzbuch, sondern die für das Arbeitsrecht relevanten Gesetze sind in einer Vielzahl von Gesetzbüchern verteilt geregelt. Ein solches einheitliches Gesetz für das Arbeitsrecht wurde – trotz einiger Versuche eine solche Form der Regelung anzustoßen – bisher vom Gesetzgeber nicht umgesetzt.
Rechtliche Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts entstehen häufig, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Im so genannten Kündigungsschutzprozess, der durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage betrieben wird, streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Oftmals muss ein Arbeitsgericht prüfen, ob Kündigungsgründe gegeben sind, die eine Kündigung rechtfertigen. Aber auch die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist, die in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt sein kann, aber nicht geregelt sein muss, kann Prüfungsgegenstand des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sein. In diesen Fällen kommt auch manchmal Tarifrecht zur Anwendung, welches die Kündigungsfrist oder weitere Details regelt. Aber auch im Nachgang zu einer Kündigung und einem Klageverfahren nach Einreichung der Kündigungsschutzklage, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Wenn beispielsweise Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis anfordern und der Arbeitgeber dem nicht oder nicht mit dem geschuldeten Inhalt nachkommt, bleibt häufig nur die Möglichkeit der klageweisen Durchsetzung oder die zwangsweise Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung. Der rechtliche Problembereich rund um die Themen Kündigung und Kündigungsschutzklage ist umfangreich. Auch die Möglichkeiten des taktischen Vorgehens sind vielschichtig. Weitere Details zu diesem Themenbereich sind unter dem Gliederungspunkt Kündigung und Kündigungsschutzklage zu finden.
Aber auch während des Bestehens des Arbeitsvertrags kann es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen. Hier sind häufig die Bereiche Teilzeitarbeit oder die richtige Befristung von Arbeitsverträgen Gegenstand von Auseinandersetzungen, aber auch die Bereiche Urlaub, Lohnzahlung (insbesondere bei Lohnansprüchen die im Tarifrecht geregelt sind), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind streitanfällig. Komplex wird es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig wenn Tarifrecht auf den Arbeitsvertrag Anwendung findet. Hier ist die Frage zu beantworten, in welcher Form und in welchem Umfang Tarifrecht zur Anwendung gelangt. Auch die Auslegung der Tarifnormen und die Bestimmung der aus diesen resultierenden Rechtsfolgen sind teilweise schwierig. Auch hier sollte zur Vermeidung von – nicht selten nachträglich „teuren“ – Fehlern die Begleitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen.
Neben dem zuvor beschriebenen Bereich des individuellen Arbeitsrechts – betrifft die Parteien des Arbeitsvertrags, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gehört zum Arbeitsrecht auch der Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Arbeitsvertragsparteien – wie auch schon der Name ausdrückt – als Kollektiv. Hierunter fallen das Recht der Koalitionsfreiheit und die hieraus resultierenden Interessengemeinschaften in Form von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Diese verhandeln und „kämpfen“ nach den Regeln des Arbeitskampfrechts (Streikrecht) über Regelungen, die eine Vielzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen, nämlich das so genannte Tarifrecht. Daneben zählt auch das Recht auf Mitbestimmung im Unternehmen, welches zum einen mit dem Betriebsverfassungsrecht – Mitbestimmung durch Betriebsräte – und zum anderen durch Gesetze realisiert wird, die die wirtschaftliche Mitbestimmung im Unternehmen gewähren (Drittel Beteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Montan-Mitbestimmungsgesetz). Anwaltlicher Beratungsbedarf durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht besteht häufig bei mittelständischen und größeren Unternehmen sowie deren Betriebsräten.