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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und deren Vertretungen, Geschäftsführer sowie Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hier erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die vor allem praxisorientiert und nach Möglichkeit “geräuschlos” sind.
Sollten Sie Arbeitnehmer sein, haben sie möglicherweise eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen wehren. Ihnen wurde kein Lohn ausgezahlt, Sie begehren ein Arbeitszeugnis, Sie möchten gegen eine Abmahnung vorgehen, Sie wollen Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen oder fühlen sich von Ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt – wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent! Vereinbaren Sie einen Termin.

Als Unternehmer möchten Sie einem Arbeitnehmer kündigen. Sie möchten, dass wir Arbeitsverträge entwerfen oder überprüfen, sodass diese den aktuellen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Sie wollen Arbeitnehmer einstellen, fürchten allerdings die langfristige Bindung beispielsweise bei „Auftragsflauten“. Sie wollen ihren Betrieb umstrukturieren. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Gefahren und entwerfen Lösungen. Ebenfalls verhandeln wir für Sie mit Betriebsräten oder Gewerkschaften und beraten Sie in betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragen.  Auch bei allgemeinen betrieblichen und unternehmerischen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite – wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent! Vereinbaren Sie einen Termin.

Das Arbeitsrecht ist vielschichtig, sodass die Begleitung in arbeitsrechtlichen Fragen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sinnvoll ist. Es gibt bisher für den Bereich des Arbeitsrechts kein einheitliches Gesetz wie ein Arbeitsgesetzbuch, sondern die für das Arbeitsrecht relevanten Gesetze sind in einer Vielzahl von Gesetzbüchern verteilt geregelt. Ein solches einheitliches Gesetz für das Arbeitsrecht wurde – trotz einiger Versuche eine solche Form der Regelung anzustoßen – bisher vom Gesetzgeber nicht umgesetzt.

Rechtliche Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts entstehen häufig, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Im so genannten Kündigungsschutzprozess, der durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage betrieben wird, streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Oftmals muss ein Arbeitsgericht prüfen, ob Kündigungsgründe gegeben sind, die eine Kündigung rechtfertigen. Aber auch die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist, die in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt sein kann, aber nicht geregelt sein muss, kann Prüfungsgegenstand des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sein. In diesen Fällen kommt auch manchmal Tarifrecht zur Anwendung, welches die Kündigungsfrist oder weitere Details regelt. Aber auch im Nachgang zu einer Kündigung und einem Klageverfahren nach Einreichung der Kündigungsschutzklage, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Wenn beispielsweise Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis anfordern und der Arbeitgeber dem nicht oder nicht mit dem geschuldeten Inhalt nachkommt, bleibt häufig nur die Möglichkeit der klageweisen Durchsetzung oder die zwangsweise Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung. Der rechtliche Problembereich rund um die Themen Kündigung und Kündigungsschutzklage ist umfangreich. Auch die Möglichkeiten des taktischen Vorgehens sind vielschichtig. Weitere Details zu diesem Themenbereich sind unter dem Gliederungspunkt Kündigung und Kündigungsschutzklage zu finden.

Aber auch während des Bestehens des Arbeitsvertrags kann es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen. Hier sind häufig die Bereiche Teilzeitarbeit oder die richtige Befristung von Arbeitsverträgen Gegenstand von Auseinandersetzungen, aber auch die Bereiche Urlaub, Lohnzahlung (insbesondere bei Lohnansprüchen die im Tarifrecht geregelt sind), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind streitanfällig. Komplex wird es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig wenn Tarifrecht auf den Arbeitsvertrag Anwendung findet. Hier ist die Frage zu beantworten, in welcher Form und in welchem Umfang Tarifrecht zur Anwendung gelangt. Auch die Auslegung der Tarifnormen und die Bestimmung der aus diesen resultierenden Rechtsfolgen sind teilweise schwierig. Auch hier sollte zur Vermeidung von – nicht selten nachträglich „teuren“ – Fehlern die Begleitung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgen.

Neben dem zuvor beschriebenen Bereich des individuellen Arbeitsrechts – betrifft die Parteien des Arbeitsvertrags, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gehört zum Arbeitsrecht auch der Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Arbeitsvertragsparteien – wie auch schon der Name ausdrückt – als Kollektiv. Hierunter fallen das Recht der Koalitionsfreiheit und die hieraus resultierenden Interessengemeinschaften in Form von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Diese verhandeln und „kämpfen“ nach den Regeln des Arbeitskampfrechts (Streikrecht) über Regelungen, die eine Vielzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen, nämlich das so genannte Tarifrecht. Daneben zählt auch das Recht auf Mitbestimmung im Unternehmen, welches zum einen mit dem Betriebsverfassungsrecht – Mitbestimmung durch Betriebsräte – und zum anderen durch Gesetze realisiert wird, die die wirtschaftliche Mitbestimmung im Unternehmen gewähren (Drittel Beteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Montan-Mitbestimmungsgesetz). Anwaltlicher Beratungsbedarf durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht besteht häufig bei mittelständischen und größeren Unternehmen sowie deren Betriebsräten.

Sollten Sie Arbeitnehmer sein, haben sie möglicherweise eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen wehren. Ihnen wurde kein Lohn ausgezahlt, Sie begehren ein Arbeitszeugnis, Sie möchten gegen eine Abmahnung vorgehen, Sie wollen Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen oder fühlen sich von Ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt – wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent! Vereinbaren Sie einen Termin unter der 0491/1525515256 oder unter office@hanses-kollegen.de

Als Unternehmer möchten Sie einem Arbeitnehmer kündigen. Sie möchten, dass wir Arbeitsverträge entwerfen oder überprüfen, sodass diese den aktuellen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Sie wollen Arbeitnehmer einstellen, fürchten allerdings die langfristige Bindung beispielsweise bei Auftragsflauten. Sie wollen ihren Betrieb umstrukturieren. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Gefahren und entwerfen Lösungen. Ebenfalls verhandeln wir für Sie mit Betriebsräten und Gewerkschaften und beraten Sie in betriebsverfassungs- und tarifrechtlichen Fragen.  Auch bei allgemeinen betrieblichen und unternehmerischen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite – wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent! Vereinbaren Sie einen Termin unter der 0491/1525515256 oder unter office@hanses-kollegen.de

Unser Fachanwalt für Sie

Dr. jur. Michael Frese

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anfrage

Bewertung aus anwalt.de

Haben Sie Dank für Ihre stets freundliche und kompetente Beratung sowie Unterstützung.
Sehr angenehm ist, dass Sie sich Zeit nehmen und vorallem ihr ausgezeichnetes Fachwissen sehr passend einbringen.

C. R.Arbeitsrecht

Herr Dr. Frese hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit exzellent und sehr gewissenhaft beraten und vertreten. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber, einem Konzern, hat Herr Dr. Frese ein tolles Ergebnis erzielt. Besser geht es nicht! Ich bin hoch zufrieden und empfehle ihn nur zu gern weiter.

J. V.Arbeitsrecht

Ich hatte Herrn Dr. jur. Michael Frese als Berater.
Sehr kompetente, menschliche und verständnisvolle Beratung,

R. B.Arbeitsrecht

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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